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AGB und Widerrufs­belehrung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung des Fotospiegels von Mey’s Magic Mirror.

§ 1 Geltungsbereich§ 2 Vertragsschluss§ 3 Leistungen§ 4 Preise und Zahlung§ 5 Widerrufsrecht§ 6 Absage§ 7 Leistungshindernisse§ 8 Pflichten des Mieters§ 9 Haftung§ 10 Fotos und Galerie§ 11 Daten des Mieters§ 12 Streitbeilegung§ 13 SchlussbestimmungenWiderrufsbelehrungMuster-Widerrufsformular

Stand: 4. November 2026

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung des Fotospiegels samt Zubehör zwischen Mey’s Magic Mirror, Inhaber Miguel Fernando Egaña Silva, Fraßhauser Straße 9c, 83623 Dietramszell, Telefon +49 160 94 80 93 49, E-Mail info@magicmirror-mieten.de (im Folgenden „Vermieter“) und seinen Kunden (im Folgenden „Mieter“).

(2) Mieter können Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) sein. Regelungen, die nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, sind ausdrücklich so gekennzeichnet.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter ihnen ausdrücklich in Textform (z. B. per E-Mail) zustimmt.

(4) Im Einzelfall getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Anfragen über die Website, per Telefon, E-Mail oder WhatsApp sind unverbindlich.

(2) Auf eine Anfrage erstellt der Vermieter ein Angebot in Textform. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Mieter dieses Angebot in Textform annimmt, zum Beispiel per E-Mail. Eine anschließende Auftragsbestätigung dient nur der Information. Angebote sind 7 Tage gültig, sofern im Angebot keine andere Frist genannt ist.

(3) Umfang und Ausführung der Leistung ergeben sich aus dem angenommenen Angebot. Änderungen und Ergänzungen vereinbaren die Parteien in Textform.

§ 3 Leistungen des Vermieters

(1) Der Vermieter liefert den Fotospiegel zum vereinbarten Zeitpunkt an den vereinbarten Veranstaltungsort, baut ihn auf, richtet ihn ein und holt ihn zum vereinbarten Zeitpunkt wieder ab. Während der Veranstaltung ist der Vermieter nicht vor Ort, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(2) Paket, Mietdauer, Anzahl der Sofortdrucke, Gestaltung, Online-Galerie, Fahrtkosten und gegebenenfalls Zusatztage ergeben sich aus dem Angebot.

(3) Liefert der Mieter Inhalte für die Gestaltung von Startbildschirm oder Fotolayout (z. B. Logos, Bilder, Namen, Texte), versichert er, dass er sie dafür verwenden darf. Wird der Vermieter wegen einer Rechtsverletzung durch solche Inhalte in Anspruch genommen, die der Mieter zu vertreten hat, stellt der Mieter ihn von diesen Ansprüchen frei.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die Preise aus dem angenommenen Angebot. Gegenüber Verbrauchern sind alle Preise Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern weist das Angebot die Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer aus. „Gesamtpreis“ in diesen AGB meint stets den Endbetrag einschließlich Umsatzsteuer.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, zahlt der Mieter eine Anzahlung von 30 % des Gesamtpreises innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss und den Restbetrag von 70 % spätestens 14 Tage vor dem (ersten) Veranstaltungstag. Wird der Vertrag weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung geschlossen, ist der Gesamtpreis sofort nach Vertragsschluss fällig.

(3) Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das im Angebot oder in der Rechnung genannte Konto.

(4) Solange fällige Zahlungen ausstehen, muss der Vermieter den Fotospiegel nicht liefern. Zahlt der Mieter auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und eine Entschädigung entsprechend § 6 Abs. 2 bis 4 verlangen.

(5) Der Mieter kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder die aus demselben Vertragsverhältnis stammen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 5 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Telefon, WhatsApp) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung zu. Unternehmer haben kein Widerrufsrecht.

§ 6 Absage durch den Mieter

(1) Der Mieter kann vom Vertrag bis zum Beginn der Mietzeit zurücktreten. Die Erklärung erfolgt in Textform. Maßgeblich ist der Zeitpunkt ihres Zugangs beim Vermieter.

(2) Tritt der Mieter zurück, schuldet er eine pauschale Entschädigung in Höhe folgender Anteile am Gesamtpreis ohne Fahrtkosten. Bei mehrtägigen Veranstaltungen zählt der erste Veranstaltungstag.

Zeitpunkt des RücktrittsEntschädigung
Verbraucher: nach Ablauf der Widerrufsfrist bis 22 Tage vor dem Veranstaltungstag20 %
Unternehmer: ab Vertragsschluss bis 22 Tage vor dem Veranstaltungstag20 %
21 bis 8 Tage vor dem Veranstaltungstag75 %
7 Tage oder weniger vor dem Veranstaltungstag90 %

(3) Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Bereits geleistete Zahlungen werden verrechnet.

(4) Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern bleibt unberührt; ein Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist ist kostenfrei.

(5) Einen Wunsch nach Terminverschiebung prüft der Vermieter nach Verfügbarkeit. Ein Anspruch auf Verschiebung besteht nicht.

(6) Muss die Veranstaltung aus Gründen ausfallen, die weder der Mieter noch der Vermieter zu vertreten hat, gilt statt Absatz 2 Folgendes. Solche Gründe sind etwa ein behördliches Verbot, eine behördliche Auflage, ein Naturereignis oder vergleichbare höhere Gewalt, die die Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen. Der Mieter kann die Buchung kostenfrei auf einen freien Ersatztermin innerhalb von 12 Monaten verschieben. Kommt kein Ersatztermin zustande, erstattet der Vermieter alle Zahlungen; er darf nur Aufwendungen einbehalten, die ihm für diese Buchung bereits nachweislich entstanden sind, etwa für eine schon erstellte Gestaltung. Schlechtes Wetter allein, eine geringere Gästezahl oder persönliche Gründe des Mieters genügen nicht; dafür gelten die Absätze 1 bis 4.

§ 7 Leistungshindernisse beim Vermieter

(1) Kann der Vermieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit, Unfall, unvorhersehbarer technischer Defekt, Unwetter, Straßensperrung oder höhere Gewalt), nicht oder nicht rechtzeitig leisten, informiert er den Mieter unverzüglich. Er bemüht sich um eine gleichwertige Ersatzlösung, wenn der Mieter das wünscht.

(2) Entfällt die Leistung ganz, erstattet der Vermieter bereits geleistete Zahlungen unverzüglich. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Rechte des Mieters; Schadensersatzansprüche richten sich nach § 9.

(3) Bei einer Störung während der Veranstaltung ist der Vermieter telefonisch erreichbar. Er hilft zunächst telefonisch und kommt im Notfall an den Veranstaltungsort, soweit das in angemessener Zeit möglich ist.

§ 8 Pflichten des Mieters

(1) Der Mieter sorgt am Veranstaltungsort für folgende Voraussetzungen:

  • eine Stellfläche von mindestens 2 × 2 m auf ebenem, festem Boden,
  • eine 230-V-Steckdose in höchstens 10 m Entfernung,
  • möglichst gleichmäßige Beleuchtung ohne direktes Gegenlicht,
  • ein vor Wind, Wasser und Witterung geschütztes Umfeld; im Freien nur mit zuverlässigem Wetterschutz (z. B. Pavillon mit Seitenwänden),
  • einen freien Zugang für Anlieferung, Aufbau und Abholung. Besonderheiten wie Treppen, enge Durchgänge oder fehlende Aufzüge teilt er vorab mit.

(2) Kann der Fotospiegel aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht oder nur eingeschränkt aufgebaut oder genutzt werden, bleibt der Anspruch des Vermieters auf den Gesamtpreis bestehen. Der Vermieter muss sich ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.

(3) Während der Mietzeit, also vom Abschluss des Aufbaus bis zur Abholung, behandelt der Mieter den Fotospiegel sorgfältig und nutzt ihn nur bestimmungsgemäß. Er versetzt ihn nicht ohne Absprache, öffnet ihn nicht und schützt ihn vor Getränken, Nässe und Stößen. Eine Weitergabe an Dritte, eine Untervermietung oder ein Einsatz an einem anderen Ort ist nur mit Zustimmung des Vermieters in Textform zulässig.

(4) Störungen und Schäden meldet der Mieter dem Vermieter unverzüglich, möglichst telefonisch.

(5) Da der Vermieter während der Veranstaltung nicht vor Ort ist, sorgt der Mieter dafür, dass Kinder den Fotospiegel nur unter Aufsicht nutzen.

(6) Zum vereinbarten Abholzeitpunkt ermöglicht der Mieter dem Vermieter den Zugang zum Fotospiegel. Ist die Abholung aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Zeitpunkt möglich, trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten, etwa für eine zusätzliche Anfahrt.

§ 9 Haftung

(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf, zum Beispiel die rechtzeitige Lieferung eines betriebsbereiten Fotospiegels. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftungsbeschränkungen nach Absatz 2 gelten auch zugunsten von Personen, die der Vermieter zur Erfüllung des Vertrags einsetzt.

(4) Der Vermieter unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Vermietung sowie dem Auf- und Abbau des Fotospiegels.

(5) Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Beschädigung, Zerstörung und Verlust des Fotospiegels während der Mietzeit, soweit er sie zu vertreten hat. Dazu gehört auch das Verschulden von Personen, denen er den Zugang zum Fotospiegel ermöglicht, insbesondere seiner Gäste (§ 278 BGB). Zu ersetzen sind insbesondere Reparaturkosten oder bei Totalschaden und Verlust der Zeitwert sowie ein nachgewiesener Nutzungsausfall.

(6) Der Vermieter dokumentiert den Zustand des Fotospiegels nach dem Aufbau und bei der Abholung, zum Beispiel durch Fotos. Der Mieter kann dabei anwesend sein.

§ 10 Fotos, Einwilligungen der Gäste und Online-Galerie

(1) Der Fotospiegel nimmt Fotos erst auf, nachdem die Nutzerin oder der Nutzer am Bildschirm zugestimmt hat, dass die Aufnahmen in der Online-Galerie der Veranstaltung gespeichert werden. Am Bildschirm stehen dazu die Datenschutzinformation sowie Links zu Impressum und Datenschutzerklärung (QR-Code und Internetadresse).

(2) Für die Aufnahme, den Druck, die Speicherung und die Online-Galerie ist der Vermieter datenschutzrechtlich verantwortlich. Einzelheiten stehen in der Datenschutzinformation unter fotobox-mieten-rosenheim.de/datenschutz/.

(3) Der Vermieter lädt die Fotos in der Regel 1 bis 3 Tage nach der Veranstaltung in eine passwortgeschützte Online-Galerie. Link und Passwort erhält nur der Mieter. Jede Person mit Link und Passwort kann die Fotos ansehen und herunterladen.

(4) Der Mieter darf Link und Passwort nur an Gäste und Beteiligte der Veranstaltung weitergeben. Eine öffentliche Weitergabe, etwa in sozialen Netzwerken oder auf Websites, ist nicht gestattet.

(5) Die Online-Galerie ist 6 Monate ab dem Hochladen abrufbar und wird danach gelöscht. Die übrigen Kopien beim Vermieter werden 30 Tage nach dem Hochladen gelöscht. Ausgenommen sind Fotos, für die eine Erlaubnis nach Absatz 8 vorliegt; sie speichert der Vermieter, solange er sie für den erlaubten Zweck nutzt oder bis die Erlaubnis widerrufen wird. Der Mieter sollte gewünschte Fotos rechtzeitig herunterladen; nach der Löschung ist eine Wiederherstellung nicht möglich.

(6) Verlangt eine abgebildete Person die Löschung eines Fotos oder widerruft sie ihre Einwilligung, entfernt der Vermieter das Foto aus der Online-Galerie und löscht seine übrigen Kopien. Hat er das Foto mit Erlaubnis nach Absatz 8 veröffentlicht, nimmt er es auch dort herunter. Erreicht ein solcher Wunsch den Mieter, leitet er ihn unverzüglich an den Vermieter weiter. Bereits heruntergeladene Kopien kann der Vermieter nicht zurückholen.

(7) Der Mieter und seine Gäste dürfen die Fotos zeitlich unbegrenzt für eigene Zwecke nutzen. Der Vermieter beansprucht an den Fotos keine eigenen Nutzungsrechte. Soweit ihm dennoch Rechte daran zustehen, räumt er dem Mieter und den Gästen dafür ein einfaches Nutzungsrecht ein. Die Einwilligung der Gäste am Bildschirm umfasst aber nur die Online-Galerie. Will der Mieter Fotos selbst veröffentlichen oder werblich nutzen, etwa auf einer Website, in sozialen Netzwerken, in der Presse oder im Intranet, holt er die dafür nötigen Einwilligungen der abgebildeten Personen selbst ein und ist dafür verantwortlich. Wird der Vermieter wegen einer solchen Nutzung in Anspruch genommen, die der Mieter zu vertreten hat, stellt der Mieter ihn frei.

(8) Ein Recht zur eigenen Nutzung erhält der Vermieter nur von den Personen am Fotospiegel selbst. Für seine Website, sein Google-Unternehmensprofil und Instagram nutzt er nur Fotos, für die die abgebildete Person am Bildschirm die jeweilige Nutzung gesondert und freiwillig erlaubt hat. Diese Erlaubnis kann jederzeit widerrufen werden. Fotos mit Kindern oder mit weiteren erkennbaren Personen ohne eigene Erlaubnis nutzt er dafür nicht. Fotos, auf denen Namen, Logos oder andere Angaben des Mieters zu sehen sind, nutzt er nur mit Zustimmung des Mieters in Textform.

(9) Der Mieter weist seine Gäste vorab in geeigneter Weise auf den Fotospiegel und die Online-Galerie hin, zum Beispiel in der Einladung. Bei Veranstaltungen mit Kindern informiert er auch die Erziehungsberechtigten. Minderjährige sollen den Fotospiegel nur mit Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten nutzen.

(10) Der Vermieter verarbeitet keine biometrischen Daten, nutzt keine Gesichtserkennung und wertet die Bildinhalte nicht automatisiert aus.

§ 11 Daten des Mieters

Der Vermieter verarbeitet die Daten des Mieters zur Anbahnung und Abwicklung des Vertrags. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung unter fotobox-mieten-rosenheim.de/datenschutz/. Eine Nennung des Mieters als Referenz erfolgt nur mit seiner Zustimmung.

§ 12 Verbraucherstreitbeilegung

Der Vermieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

(2) Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Vermieters.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Mey’s Magic Mirror, Inhaber Miguel Fernando Egaña Silva, Fraßhauser Straße 9c, 83623 Dietramszell, Telefon +49 160 94 80 93 49, E-Mail info@magicmirror-mieten.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Ende der Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Mey’s Magic Mirror, Inhaber Miguel Fernando Egaña Silva, Fraßhauser Straße 9c, 83623 Dietramszell, E-Mail info@magicmirror-mieten.de:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

  • Bestellt am (*) / erhalten am (*):
  • Name des/der Verbraucher(s):
  • Anschrift des/der Verbraucher(s):
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
  • Datum:

(*) Unzutreffendes streichen.

Mey’s Magic Mirror – Logo mit Miguel-Karikatur

Gemeinsame Fotos.
Erinnerungen zum Mitnehmen.

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